Grundpflege - Pflegedienst mit Herz und Hand - Ihr Pflegedienst in Viersen

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Grundpflege

Zu dem Bereich "Grundpflege" gehören alle pflegerischen Leistungen, die im Rahmen der Pflegekassen abgerechnet werden.
In der Regel umfasst dies:

  • Körperpflege

  • Hilfe beim Anziehen

  • Lagerung

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Mobilisation

  • uvm.


Wie werden die Leistungen abgerechnet und welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Leistungen der Grundpflege werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Pflegestufe. Durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) wird der Grad der Hilfsbedarf festgestellt. Die Einteilung erfolgt in 3 Pflegestufen:
Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftige Personen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens 90 Minuten);
Pflegestufe II = schwer pflegebedürftige Personen, die mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen (im Tagesschnitt mindestens drei Stunden);
Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftige Personen, die rund um die Uhr Hilfe benötigen (im Tagesschnitt mindestens fünf Stunden).

Je nach Pflegestufe steht Ihnen ein gewisser Betrag für Sachleistungen (z.B. Leistungen unseres Pflegedienstes zur Verfügung). Nehmen Sie keinen Pflegedienst oder sonstige Sachleistungen in Anspruch erhalten Sie Geldleistungen von der Pflegekasse (Pflegegeld)
Beispiel: In der Pflegestufe I stehen Ihnen 440,00 Euro als Sachleistung oder 235,00 Euro als Pflegegeld zur Verfügung (Stand 01.01.2012). In der Regel werden die Leistungen (Sach- und Geldleistung) kombiniert. Wir als Pflegedienst erbringen mtl. Leistungen in Höhe von 300,00 EUR. Damit wird der Höchstbetrag an Sachleistungen in Höhe von 450,00 EUR nur zu 2/3 in Anspruch genommen. Somit bleiben Ihnen noch 1/3 Ihres Pflegegeldes übrig (78,33 = 1/3 von 235 EUR).
Dies klingt kompliziert. Aber keine Angst. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Bei einem kostenlosen ersten Beratungsgespräch, ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam welche Hilfe Sie von uns benötigen. Dieses Beratungsgespräch sollte idealerweise bei Ihnen zu Hause, mit der zu pflegenden Person und den Angehörigen stattfinden. So kann gemeinsam besprochen werden bei welchen Aufgaben Hilfe benötigt wird, und welche Hilfestellungen ggf. durch Angehörige erbracht werden. Mit Ihnen besprechen wir, wie oft und wann wir zu Ihnen kommen, und welche Leistungen durch unseren Pflegedienst erbracht werden. Danach erhalten sie von uns einen Kostenvoranschlag, aus dem Sie entnehmen können wie hoch der monatliche Betrag sein wird, den wir mit der Pflegekasse abrechnen, und wie viel Geld noch von Ihrem Pflegegeld übrig bleibt.

Wie sieht die Versorgung genau aus?
Wie unsere Versorgung in Ihrem konkreten Fall aussehen kann besprechen wir gerne unverbindlich mit Ihnen persönlich. Denn unsere Leistungen sind so individuell, wie die Person die wir pflegen.
Rufen Sie uns an: 02153 - 1376010
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


In folgendem kurzen Beispiel möchten wir Ihnen vorab einen kurzen Einblick geben, wie eine optimale Versorgung in den eigenen vier Wänden aussehen kann:


MDK-Prüfung mit "Sehr gut"

Die Quailität jeder Pflegeeinrichtung wird jährlich durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft.
Wie bereits im Vorjahr erhielten wir im aktuellen Prüfbericht die Bestnote 1,0.



Wir sind stolz auf unser gesamtes Team, dass das tolle Vorjahresergebnis bestätigen konnte.
Den gesamten Prüfbericht können Sie hier herunterladen.

 

Herr M. lebt gemeinsam mit seiner Ehefrau in der eigenen Wohnung.
Morgens benötigt er Hilfe bei der Intimpflege und beim Waschen vom Unterkörper.
Beim Ankleiden benötigt er Unterstützung.
Ausziehen kann er sich abends alleine und ohne Hilfe.
Einmal pro Woche wird Hilfe beim Duschen oder Baden benötigt.
Jeden morgen wird Herr M. zwischen 08:00 Uhr und 08:30 Uhr von uns besucht. Diese Zeit ist mit dem Patienten abgesprochen, und richtet sich nach seinen bisherigen Gewohnheiten. Wir helfen Herrn M. beim Waschen und Ankleiden. Mittwochs wird Herr M. gebadet.

Mit der Pflegekasse rechnen wir folgende Leistungen ab*

 68,88 EUR (4 x Ganzwaschung je 17,22 EUR)
240,24 EUR (26 x Teilwaschung je 9,24 EUR)
309,12 EUR Gesamt-Sachleistung


Herr M. wurde vom MDK in die Pflegestufe 1 eingestuft.

Dadurch stehen ihm 450,00 EUR an Sachleistungen zu.
Da die monatliche Rechnung des Pflegedienstes sich auf 309,12 EUR beläuft, nutzt er nur 68,69 % der Sachleistungen.
Für die nicht genutzten 31,31 % bekommt er anteilig Pflegegeld.
Das Pflegegeld bei Pflegestufe 1 beläuft sich auf 235 EUR. Davon bekommt er 31,31%: 73,57 EUR

*Ausgehend von 30 Tagen im Monat und 4 x Baden / Monat (Stand 01/2014)

 
 
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